Immobilienrecht

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Wir beraten Verkäufer und Käufer im Interesse einer sachgerechten und klaren Vertragsgestaltung und sichern die Interessen beider Vertragsbeteiligter. Vor der Beurkundung übersenden wir Ihnen einen Vertragsentwurf, in den die uns zur Vertragsvorbereitung übermittelten Angaben eingearbeitet sind. Sofern Sie selber kein Unternehmer sind, Ihr Vertragspartner aber als Unternehmer handelt, steht Ihnen von Gesetzes wegen eine Bedenkfrist von vierzehn Tagen bis zum eigentlichen Beurkundungstermin zu. Sind Sie und Ihr Vertragspartner über den Vertragsentwurf einig, nehmen wir die Beurkundung vor. Der Vertragstext wird vollständig vorgelesen und sein Inhalt erläutert. Im Anschluss hieran wird die Urkunde von sämtlichen Beteiligten und dem Notar unterschrieben.

Im Anschluss an die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages sorgen wir dafür, dass die vertraglichen Vereinbarungen umgesetzt und im Grundbuch vollzogen werden. Wir koordinieren den Zahlungsfluss zwischen Käufer und Verkäufer und den beteiligten Banken und führen die hierzu erforderliche Abstimmung herbei. Zum Abschluss der Transaktion erhalten Sie von uns einen Grundbuchauszug als Beleg dafür, dass die von Ihnen mit Ihrem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen korrekt in den staatlichen Registern umgesetzt worden sind.

Im Rahmen der Beratung professioneller Immobilieninvestoren helfen wir, die sachgerechte Transaktionsstruktur für Ihre Investition zu entwickeln. Gemeinsam mit Ihren weiteren Rechtsberatern und steuerlichen Beratern setzen wir Ihre Vorstellungen von Ihrem Investment um und sorgen für eine sichere und zeitgerechte Vertragsabwicklung. Sofern Sie die Aufteilung eines Objektes in Wohnungseigentum beabsichtigen, entwerfen wir die erforderliche Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und stimmen diese mit Ihnen ab. Wir sorgen dafür, dass das Wohnungseigentum im Grundbuch gebildet wird und etwa von Ihnen geschlossene Folgeverträge mit weiteren Erwerbern umgesetzt werden. Soweit eine Belastung der von Ihnen erworbenen Immobilien zu Gunsten Ihrer Finanzierungsbanken erfolgen soll, sorgen wir in Abstimmung mit diesen Finanzierungsbanken für die erforderlichen grundbuchlichen Eintragungen.

Notariat Hermanns & Schumacher
Habsburgerring 2 (Westgate) · 50674 Köln
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